Falsche Überweisung? So handeln Bankkunden richtig

Düsseldorf (dpa/tmn) - Egal, ob Bankfehler oder falsche Überweisung - Kunden dürfen zu Unrecht auf ihrem Konto eingegangene Beträge nicht behalten. Und so verhalten Bankkunden sich richtig, wenn's mit der Überweisung falsch läuft:

„Man ist gesetzlich verpflichtet, das Geld wieder herauszugeben“, erklärt Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. „Denn sonst würde es sich um eine ungerechtfertigte Bereicherung handeln.“ Eine Pflicht, ihre Kontoauszüge regelmäßig zu überprüfen, ergibt sich für Verbraucher daraus allerdings nicht.

Wer einen fälschlicherweise gutgeschriebenen Betrag auf seinem Konto feststellt, sollte sich an seine Bank wenden, empfiehlt Feck. Diese könne helfen, das Geld wieder an den Absender zurückzuüberweisen. „Wenn dadurch Kosten entstehen, muss man diese aber nicht selber tragen.“ Vielmehr könnten Kunden eventuelle Überweisungsgebühren verrechnen. „Das sollte man dann aber im Verwendungszweck angeben.“

Das Landgericht Itzehoe hat am Donnerstag (3. Mai) eine Onlinebank zur Rückzahlung von rund 12 000 Euro Zinsen an einen Kunden verurteilt. Die Bank hatte dem Kunden versehentlich 200 Millionen Euro gutgeschrieben. Der Mann überwies zehn Millionen Euro davon auf das Girokonto seiner Hausbank. Die Onlinebank forderte ihr Geld aber nach einem halben Tag zurück und verlangte zusätzlich 14,4 Prozent Zinsen - rund 12 000 Euro. Dieses Geld soll der Hesse jetzt samt Zinsen zurückbekommen, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: 7O266/11).

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