Fonds-Fusion für langfristige Anleger steuerneutral

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Langfristige Anleger müssen bei einer Fonds-Fusion keine steuerlichen Nachteile befürchten. Die neuen Fondsanteile treten in die Fußstapfen der alten, wie die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften erklärt.

Fonds-Fusionen werden nach der Fußstapfen-Theorie bewertet. Das heißt, steuerrechtlich gesehen handelt es sich nicht um einen Neukauf. Beim Verkauf der Fondsanteile fallen daher auf die Gewinne keine Steuern an. Bedingung dafür ist aber, dass die Anteile an dem alten Fonds vor 2009, also vor der Einführung der Abgeltungsteuer, gekauft wurden.

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