Freiwillige Steuererklärung zurückziehen

Berlin (dpa/tmn) - Eine freiwillig abgegebene Steuererklärung kann eigentlich wieder zurückgezogen werden. Eigentlich. Ausgenommen von der Regel sind Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind.

Ein freiwillige Steuererklärung kann man zurückziehen. Das sei möglich, wenn sich herausstelle, dass eine Nachzahlung fällig werde. Dann könne man beim Finanzamt Einspruch einlegen, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Aber: Sind Arbeitnehmer verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, können sie ihre Steuererklärung nicht zurückziehen. Zur Abgabe verpflichtet sind alle Arbeitnehmer, die bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind. „Auch bei Nebeneinkünften über 410 Euro im Jahr müssen die Formulare ausgefüllt werden“, sagt Käding. Wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, ist die Steuererklärung ebenfalls Pflicht. Gleiches gilt für Ehepaare, die die Lohnsteuerklassen III und V auf ihren Lohnsteuerkarten kombinieren.

Zudem muss eine Steuererklärung machen, wer Entschädigungen oder Abfindungen erhalten hat. Gleiches gilt bei Lohnersatzleistungen wie Kranken- oder Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, Eltern- oder Mutterschaftsgeld sowie Aufstockungsbeträgen zur Altersteilzeit. Arbeitslosengeld II gehört zu der Gruppe nicht dazu.

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