Frist für Freistellungsaufträge läuft ab

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Sparer sollten jetzt einen Blick auf ihre Freistellungsaufträge werfen. Denn bei vielen Instituten läuft bald die Frist für Änderungen ab. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin.

In der Regel können Freistellungsaufträge bis zum 15. Dezember gestellt oder geändert werden. Liegt bis zu diesem Zeitpunkt kein oder ein zu niedriger Freistellungsrahmen vor, führt die Bank Steuern auf Kapitalerträge ab. Auch Anleger, die ihren Sparerpauschbetrag gar nicht ausgeschöpft haben, müssen sich diese dann über die Einkommensteuererklärung wiederholen.

Mit dem Freistellungsauftrag stellen Sparer sicher, dass Anlageerträge von insgesamt 801 Euro (für gemeinsam veranlagende Ehepaare 1602 Euro) steuerfrei bleiben. Die Bank führt auf Erträge unter dieser Grenze keine Steuern ab. Es ist auch möglich, die Summe nach Belieben auf mehrere Konten oder Depots - auch bei mehreren Instituten - zu verteilen. Oft stehen die entsprechenden Formulare online zur Verfügung, oder der Freistellungsrahmen kann über das Online-Banking leicht selbst verändert werden.

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