Bürgerstiftung: Engagement für das Gemeinwohl

Die Zahl der Bürger, die sich finanziell in dieser Unterstützungsform einbringt, wächst unaufhörlich.

Düsseldorf. Mittagessen für Schulkinder, Schulverweigerer in ihren Alltag integrieren, Spielplätze in Brennpunkt-Stadtvierteln finanzieren: Die Rede ist von Bürgerstiftungen. Diese junge Stiftungsform hat in Deutschland an Fahrt aufgenommen: Derzeit gibt es rund 21 000 Bürgerstifter — fast doppelt so viele wie vor sechs Jahren.

Dort engagieren sich Bürger für das Gemeinwohl und setzen da Akzente, wo sie es für wichtig und richtig halten. Bürgerstifter kann jeder werden — auch ohne vermögend zu sein.

Was ist eine Bürgerstiftung?

Eine beliebig große Zahl von Bürgern schließt sich zusammen und initiiert selbst gewählte Projekte im unmittelbaren Umfeld. „Sie haben eine breite Zweckausrichtung und engagieren sich unter anderem für Jugend, Bildung, Erziehung, Soziales und Sport“, sagt Hedda Hoffmann-Steudner, Justitiarin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen. In Deutschland gibt es rund 300 Bürgerstiftungen. Ihr großer Vorteil: „Man kann schnell auf Missstände reagieren und Projekte anschieben“, sagt Angelika Schilling, Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung Berlin.

Wie funktioniert eine Stiftung?

Eine Stiftung verfügt über einen Vermögensgrundstock, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Nur aus den Erträgen finanziert sie ihre Projekte, das Grundkapital bleibt unangetastet. Daneben kann eine Stiftung Spenden annehmen, die umgehend für Projekte auszugeben sind.

Bürger können auch Zustiftungen machen, ohne dadurch selbst zum Stifter zu werden. Dieser Geldbetrag wird dem Grundvermögen zugeschlagen. Den Stiftungszweck legen die Stifter in einer Satzung fest. Jede Stiftung muss einen Anerkennungsprozess bei den Aufsichtsbehörden durchlaufen.

Beratung bei der Stiftungsgründung gewährt die „Initiative Bürgerstiftungen“. Sie ist unter dem Dach des Bundesverbands Deutscher Stiftungen angesiedelt, die unter anderem vom Bundesfamilienministerium gefördert wird.

Wie viel Geld ist notwendig?

Jeder, der einen Geldbetrag in beliebiger Höhe bei der Gründung einbringt, wird damit zum Stifter. „Ein Gesamtgrundvermögen von 50 000 Euro ist Minimum, 100 000 Euro sind besser“, sagt Hoffmann-Steudner. Je mehr Grundvermögen vorhanden ist, desto effektiver kann die Förderung sein.

Welche Steuervorteile winken?

Bei einer gemeinnützigen Bürgerstiftung fallen weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern an. Auch die Erträge sind steuerfrei. Was die Einkommensteuer angeht, kann der Stifter bei der Neugründung oder bei Zustiftungen einen Betrag von einer Million Euro (bei Ehepaaren zwei Millionen Euro) steuerlich geltend machen — aber nur einmal in zehn Jahren. Wer der Stiftung Spenden zukommen lässt, kann jährlich 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.

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