Das ändert sich bei den Minijobs

Die Regierungskoalition will mit einem Gesetz die Verdienstkriterien neu regeln.

Düsseldorf. Minijobs, sogenannte geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, sind bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern in Deutschland gleichermaßen beliebt. Über sieben Millionen Menschen nutzen diese Job-Variante. Im Laufe dieses Jahres will die Regierungskoalition ein Gesetz vorlegen, das die Verdienstkriterien für Minijobber neu regelt. Damit soll der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung Rechnung getragen werden. Was ist für 2012 geplant?

Höhere Verdienstgrenze: Vorgesehen ist eine Anhebung der Entgeltgrenze von 400 auf 450 Euro. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bedeutet die Erhöhung um 50 Euro vor allem erst einmal mehr Flexibilität. Grundsätzlich ist ja bei Dauerarbeitsverhältnissen der Durchschnittsverdienst aus zwölf Monaten entscheidend.

Für beide Seiten bietet die Erhöhung somit den Vorteil, dass verstärkt in unterschiedlichem Umfang gearbeitet werden kann, ohne dabei gleich befürchten zu müssen, dass sich die versicherungsrechtliche Beurteilung ändert. Zusätzlich darf das Einkommen in zwei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres unvorhergesehen die 450-Euro-Grenze überschreiten, zum Beispiel bei einer plötzlichen Krankheitsvertretung von Kollegen.

Neue Rentenversicherungsregelung: Hier soll eine komplette Umkehrung der aktuellen Regelung kommen. Derzeit sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungsfrei. Nur auf Wunsch und durch freiwillige Aufstockung mit Zusatzbeiträgen haben sie die Möglichkeit, den vollen Versicherungsschutz und somit das gesamte Leistungspaket der Rentenversicherung zu erhalten.

Die Koalitionspläne sehen dagegen vor, dass Minijobber künftig grundsätzlich rentenversicherungspflichtig sind. Dafür stocken sie dann den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von derzeit 15 Prozent aus eigenen Mitteln bis zum aktuell gültigen Beitragssatz der Rentenversicherung von 19,6 Prozent auf. Der Minijobber zahlt demnach 4,6 Prozent zusätzlich ein. Nur wenn dies vom Arbeitnehmer — also dem Minijobber — ausdrücklich nicht gewünscht wird, kann ein Antrag auf Versicherungsfreiheit gestellt werden. Dann bleibt es bei der pauschalen Abgabe des Arbeitgebers.

Mit der geplanten Neuregelung zielt die Bundesregierung darauf ab, dass auch bei Minijob-Verhältnissen viele Arbeitnehmer die Chance nutzen, sich durch eine Zuzahlung über eigene Rentenversicherungsbeiträge mehr Sicherheit und ein gewisses Polster für die eigene Altersvorsorge zu schaffen. Mit der Umsetzung der neuen Regeln wird bis Sommer gerechnet.

Tipp: Eine freiwillige geringe Beitragsaufstockung von 4,6 Prozent lohnt sich bereits jetzt. Das sind bei einem Gehalt von 400 Euro lediglich 18,40 Euro zusätzliche Eigenleistung im Monat. Diese kleine Investition bietet im Gegenzug viele Vorteile: Der Minijobber erwirbt vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung sowie Ansprüche u.a. auf Leistungen zur Rehabilitation, auf eine Erwerbsminderungsrente und auf die staatlich geförderte Riester-Rente plus aller geförderten Zulagen.

Hat der Minijobber keine weiteren Einnahmen, braucht er beispielsweise lediglich 60 Euro jährlich in einen Riester-Vertrag zu investieren, um die jährliche Grundzulage von 154 Euro zu erhalten. Für jedes Kind gibt es zusätzlich noch mal 138 Euro bzw. für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro im Jahr obendrauf.

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