Patienten haben das Recht auf eine zweite Arztmeinung

In einigen Fällen ist eine weitere Diagnose sinnvoll. So kann man riskante Behandlungen vermeiden.

Düsseldorf. „Wirbelsäulenversteifung“, „Bypass“ oder „Brustentfernung“ — wer solche Empfehlungen seines Facharztes erhält, ist schockiert und braucht dringend Beratung. Wann kann man eine zweite Arztmeinung einholen, welche Regeln sollte man kennen?

Zweite Meinung: „Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen.“ So steht es in der „Charta der Patientenrechte“ aus dem Jahre 2003, unter anderem erarbeitet von der Bundesärztekammer und den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen.

Überweisung: Privat Versicherte können in der Regel ohne eigene Kosten eine zweite ärztliche Meinung einholen. Für gesetzlich Versicherte werden dafür — so Nicole Ramcke von der Techniker Krankenkasse — „schlimmstenfalls zehn Euro Praxisgebühr fällig“. Wer das vermeiden will, sollte sich von seinem Hausarzt eine Überweisung ausstellen lassen.

Unterlagen: Arztberichte, Blutwerte, Röntgenaufnahmen — wer eine Zweitmeinung einholt, sollte diese Unterlagen zum zweiten Arzt mitbringen, schon allein um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Für den Arzt Nr. 1 sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, diese Unterlagen seinem Fachkollegen zur Verfügung zu stellen. Originalunterlagen kann der Patient in der Regel zwar nicht beanspruchen, wohl aber Kopien, für die Kosten kann er herangezogen werden. Auch Röntgenbilder müssen — unter Umständen leihweise — herausgegeben werden.

Zweitmeinungsangebote: Insbesondere im Umfeld der gesetzlichen Krankenkassen gibt es zahlreiche kostenlose Angebote zum Einholen einer zweiten Meinung: Vom Teledoktor der Barmer GEK über AOK Duo bis zu den Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet bundesweit eine „Zweitmeinung Wirbelsäulenoperation“ an.

Tipp: Bei der Suche nach einer Zweitberatung hilft auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland mit 22 regionalen Beratungsstellen und einem Beratungstelefon: 08000/11 77 22 (kostenlos aus dem Festnetz).

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