SEPA statt Auslandsüberweisung - so sparen Sie die Gebühren

Geldüberweisungen ins Ausland können Gebühren verursachen, müssen aber nicht. Sparfüchse wählen die gebührenfreie Strategie und überweisen mit IBAN, BIC oder Swift.

Düsseldorf. Bankkunden, die Geld in ein Nachbarland überweisen wollen, sollten auf die Art der Überweisung achten. Beim Onlinebanking stellen die Geldinstitute zwei verschiedene Möglichkeiten des Geldtransfers zur Verfügung: die Sepa-Überweisung und die Auslandsüberweisung. Während erstere Überweisungsform kostenlosen Geldtransfer ermöglicht, erfordert letztere Gebühren. Die Kosten können mehr als zehn Prozent des überwiesenen Betrags ausmachen.

Die Sepa-Überweisung (Single Euro Payments Area) bedeutet so viel wie „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Die standardisierten Sepa-Überweisungen ermöglichen für Euro-Transfers in andere europäische Staaten die gleichen Gebühren wie bei Inlandsüberweisungen. Das heißt, in der Regel sind diese Überweisungen kostenlos. Verbraucher müssen lediglich die Internationale Kontonummer des Empfängers angeben (IBAN-Nummer) sowie die Banknummer (BIC-Code oder Swift-Code). Mögliche Empfängerländer sind alle Staaten der Europäischen Union, die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie die Schweiz und Monaco. Die maximal zu überweisenden Höchstbeträge können allerdings unterschiedlich hoch ausfallen. Während etwa Comdirect Euro-Aufträge ohne Betragslimit entgegen nimmt, begrenzt die ING-Diba Sepa-Überweisungen auf 50.000 Euro.

Teurer und komplizierter wird es, wenn Bankkunden die klassische Auslandsüberweisung wählen. Sie ist eigentlich für Überweisungen in fremder Währung gedacht oder wenn Geld in außereuropäische Länder transferiert werden soll. Einfache Euro-Überweisungen in EU-Nachbarländer sind aber auch möglich — dann allerdings gegen Gebühr. „Die Kosten sind deutlich höher als für inländische oder SEPA-Transaktionen“, berichtet André Kauselmann von der ING-Diba. Auftraggeber und Zahlungsempfänger können aber miteinander vereinbaren, wer die Kosten tragen soll. „Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam von vornherein festzulegen, welche Gebührenvariante zum Einsatz kommen soll“, rät Kauselmann. Drei Alternativen stehen zur Wahl:

OUR: Hier trägt der Überweisende die gesamten Kosten. Dazu zählen auch die Gebühren, die das Geldinstitut des Empfängers beim Eingang des Überweisungsbetrages berechnet.

SHARE: Wenn diese Vereinbarung gewählt wird, übernimmt der Auftraggeber die Gebühren seiner Hausbank und der Empfänger die Kosten, die bei seinem Geldinstitut sowie zwischengeschalteten Zahlungsdienstleistern anfallen.

BEN: Bei dieser Überweisungsform muss der begünstigte Zahlungsempfänger, der Beneficiary, sämtliche Kosten tragen - auch die des Absenders.

Zu beachten gilt es dabei: Wenn eine Überweisung ins Ausland den Wert von 12.500 Euro übersteigt, muss der Bankkunde sie an die Bundesbank melden. „Dies gilt unabhängig davon, ob er die Überweisung in Euro oder Fremdwährung aufgibt und ob der Empfänger innerhalb oder außerhalb der EU residiert“, erklärt Kauselmann. Bei der Auswertung der Meldungen ist die Bundesbank aber zu strikter Geheimhaltung verpflichtet. Sie verwendet die Daten lediglich zur Erstellung der Zahlungsbilanz.

Tipp: Die entsprechenden Meldeformulare können die Verbraucher auf der Website der Bundesbank (www.bundesbank.de) kostenlos herunterladen und anschließend ausdrucken.

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