So funktioniert die Zusatzrente von der Bank

Bei der Vereinbarung eines Bankauszahlplans sollten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden.

Düsseldorf. Mehr als zwei Billionen Euro lagern bei Banken und Sparkassen. Viele Anleger nutzen das Geld für ihre private Zusatzrente. Prädestiniert dafür sind Bankauszahlpläne. Das angelegte Vermögen fließt peu à peu als Zusatzrente in die Haushaltskasse. Die Höhe richtet sich nach dem Kapitalstock, dessen Verzinsung, der Zahldauer und danach, ob das Vermögen aufgebraucht wird oder nicht.

„Bei der Wahl des Auszahlplans ist der Zinssatz entscheidend“, betont Merten Larisch, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Bayern. Denn dieser werde meist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind gewaltig. Laut einer Erhebung des Verbraucherportals biallo.de klaffen die Zinsen bis zu 200 Prozent auseinander. Während beispielsweise die Sparda Bank Hessen für einen zehnjährigen Auszahlplan 2,5 Prozent Zinsen gewährt, schreibt die Stadtsparkasse Düsseldorf nur ein Prozent gut.

Je länger die Auszahldauer, desto höher die Zinsen. Manche Banken offerieren allerdings über alle Laufzeiten den gleichen Zinssatz — hier drohen Renditenachteile bei langer Zahldauer. „In der aktuellen Niedrigzinsphase sollten Auszahlpläne mit festen Zinsen nicht über 15 Jahre hinausgehen“, empfiehlt Larisch.

Viele Geldhäuser bieten ein Wahlrecht an, ob das Kapital bestehen bleiben oder ausgezahlt werden soll. Möchte der Sparer nur von den Zinsen leben, ist hohes Grundkapital nötig, damit eine spürbare Monatsrente erreicht wird. Werden zum Beispiel 50 000 Euro mit 2,5 Prozent pro Jahr verzinst, so erhalten Ledige nach Abgeltungsteuer nur gut 93 Euro pro Monat; bei 200 000 Euro steigt die Rente hingegen auf 321 Euro.

Der Vorteil bei Kapitalerhalt: Manche Banken spendieren höhere Zinsen, etwa die Stadtsparkasse Düsseldorf bis zu 0,6 Prozent zusätzlich. Zudem wird der Kapitalstock nicht verbraucht und ist — im Gegensatz zur privaten Rentenversicherung — vererbbar. Bei geringem Sparguthaben lohnt Kapitalverzehr. So bringen 50 000 Euro mit 2,5 Prozent Zinsen zehn Jahre lang eine Monatsrente von knapp 468 Euro.

Eine Änderung oder Kündigung von fest verzinsten Auszahlplänen ist in der Regel nicht möglich. „Sparer sollten sich daher genau überlegen, welche Rentenhöhe sie benötigen und wie lange der Vertrag laufen soll“, rät Larisch.

Der Zinsertrag unterliegt der Abgeltungsteuer plus Soli von zusammen 26,375 Prozent. Kirchenmitglieder zahlen zudem Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 801 Euro pro Person mindert die Steuerlast. Anfänglich ist der Steueranteil hoch, weil das Grundkapital viele Zinsen erwirtschaftet. Durch Kapitalverzehr sinkt der Zinsertrag mit der Zeit und damit die Steuerbelastung.

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