Stichtag 31. Dezember: Geldgeschenke für Bausparer

Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erleichtern den Weg ins eigene Heim. Interessenten sollten allerdings den Stichtag 31. Dezember im Blick haben. Denn bis dahin können sich Käufer noch die volle Förderung für das Jahr 2011 sichern.

Düsseldorf. Wer für Wohneigentum spart oder die eigenen vier Wände finanziert, der kann auf staatliche Unterstützung bauen. Bis Jahresende lassen sich zahlreiche Fördermittel aktivieren. Drei Förderwege mit insgesamt sechs verschiedenen Zulagen und Steuervorteilen stehen Förderberechtigten offen.

Staatliche Geldgeschenke wie Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage erleichtern den Weg ins eigene Heim. Interessenten sollten allerdings den Stichtag 31. Dezember im Blick haben. Denn bis dahin können sich Käufer noch die volle Förderung für das Jahr 2011 sichern.

„Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren möchte, der kann mit einem Riester-Bausparvertrag mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen“, sagt Curt Brüning von der LBS West. So erhalte beispielsweise jeder förderberechtigte Erwachsene 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar 300 Euro Kinderzulage. Die Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt. Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens in den Vertrag einzahlt, jedoch nicht mehr als 2.100 Euro inklusive Zulagen. Die Gewährung der Riester-Gelder ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2011 können Hauskäufer also noch die Zulagen für das Jahr 2009 beantragen.

Tipp: Wer einen Dauerzulagenantrag stellt, muss nicht jedes Jahr aufs Neue aktiv werden und Formulare ausfüllen. Ändern sich die Lebensverhältnisse, etwa bei Geburt eines Kindes, sollte man aber nicht vergessen, dies dem Anbieter mitzuteilen, sonst verschenkt man die Kinderzulage.

Junge Bausparer unter 25 Jahren sichern sich außerdem 200 Euro extra. Dieser Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen mit der Grundzulage automatisch gut geschrieben. „Um den Starter-Bonus voll auszuschöpfen, ist es auch hier unbedingt erforderlich, die vollen vier Prozent des Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen“, so LBS-Sprecher Brüning.

Neben den Riester-Zulagen, die zu mehr Eigenkapital führen und bei einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen, können Riester-Bausparer zusätzlich Steuervorteile nutzen. Die eigenen Raten können ebenso wie die Fördergelder als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch, ob dies für den Riester-Nutzer einen zusätzlichen Vorteil bringt.

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer hat sich die Wohnungsbauprämie erwiesen. Sie gibt es bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.600 Euro. Verheiratete genießen den doppelten Grenzbetrag von 51.200 Euro. Ledige, die bis Silvester zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlen (Verheiratete bis zu 1024 Euro), erhalten 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie für 2011. Unterm Strich fließen dadurch jährlich bis zu 45,06 Euro (Ledige) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete) auf das Bausparkonto.

Die angesammelten Prämien gibt’s es für Vertragsabschlüsse ab 2009 allerdings nur noch, wenn das angesparte Geld später auch wirklich für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, den Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Ansparjahren frei über das gesamte Guthaben inklusive Wohnungsbauprämie verfügen.

Tipp: Säumige können die Prämie ebenfalls bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen.

Viele Chefs unterstützen ihre Mitarbeiter mit vermögenswirksamen Leistungen (VL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind immerhin 43 Euro im Jahr. Auch wer keine VL erhält, kann in den Genuss dieser Zulage kommen. Man muss lediglich Teile seines Gehalts auf das Bausparkonto überweisen lassen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreiten.

Wichtige Voraussetzung für die Zulage 2011: Die Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss man in der Steuererklärung die Anlage VL ausfüllen und die entsprechende Bescheinigung der Bausparkasse beilegen.

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