Wann sich ein Wechsel der Versicherung lohnt

Zum Jahresende laufen viele Verträge aus. Neben dem Preis ist aber vor allem die Leistung entscheidend.

Düsseldorf. Der Herbst ist „Versicherungs-Wechselzeit“: Viele Verträge laufen zum Jahresende aus. Und ein Wechsel kann sich lohnen: Neue Policen bieten oft bessere Leistungen zum günstigeren Preis. Aber Vorsicht: Manche Makler und auch unseriöse Versicherungsportale im Internet entfachen oft ein regelrechtes Wechsel-Fieber und würden gerne den gesamten Versicherungsordner der Kunden umkrempeln. Als Lohn für den Verbraucher versprechen sie zwar satte Prämien-Ersparnisse — leben aber selbst von Prämien für den Neuabschluss.

Tatsächlich kann etwa ein Wechsel der Hausratversicherung schnell bis zu 100 Euro im Jahr sparen. „Prämie und Ersparnis sollten aber an zweiter Stelle stehen — entscheidend ist immer die Qualität des Versicherungsschutzes“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten. Und tatsächlich: Nicht immer bringt ein Wechsel neben einer Ersparnis automatisch auch vergleichbare oder sogar bessere Versicherungsbedingungen — der Wechsel kann den Schutz sogar verschlechtern.

„Günstig bedeutet beim Versicherungsschutz eben nicht immer gleich gut“, so der unabhängige Versicherungsberater Jörg Deppner. Das beste Beispiel sind Haftpflicht-, Hausrat- und Kfz-Versicherung: Die Verträge sollten heute einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vorsehen — damit ist man als Verbraucher auch geschützt, wenn man selbst einen Schaden mitverursacht hat.

Wer aber nur auf den Preis achtet, übersieht dieses wichtige Detail oft — nicht zuletzt deswegen, weil die Verträge mit allerlei Nebensächlichkeiten aufgehübscht werden. „Mittlerweile gibt es viel zu viel Schutz, den die meisten gar nicht benötigen — wichtige Vertragsklauseln bleiben dabei oft auf der Strecke“, sagt Thorsten Rudnik.

Mit einem Wechsel laufen Versicherte auch Gefahr, erworbene Privilegien beim Alt-Versicherer zu verlieren. Beispiel Krankenzusatzversicherung: Im Laufe der Jahre steigen die Erstattungen für Leistungen wie zum Beispiel Zahnersatz; bei einem Wechsel fängt man beim neuen Versicherer wieder bei Null an.

Bei der Rechtsschutzversicherung wirken einmal absolvierte Wartezeiten dagegen auch im neuen Vertrag, wenn, so Deppner, „der neue Vertrag lückenlos an den alten anschließt. Schon ein Tag Unterbrechung reicht, damit die erreichten Wartezeiten nicht auf den neuen Vertrag übergehen.“

In anderen Fällen können ein Wechselwunsch und eine übereilte Kündigung in einem Fiasko enden. „Vor einem Wechsel der privaten Krankenversicherung kann man nur warnen“, so Experte Rudnik: Altersrückstellungen gehen zum Teil immer noch verloren. Neuer Schutz ist zudem vor allem bei älteren Versicherten mit einer längeren Krankengeschichte kaum noch zu einem vernünftigen Preis zu bekommen.

Die Versuchung zum Wechsel ist auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung groß: „Der Markt hat sich verändert, die Angebote sind besser geworden“, so Berater Deppner. „Aber die Gesundheitsprüfung dürfte den meisten im Wege stehen — ein neuer Vertrag ist mit Vorerkrankungen kaum zu bekommen — und wenn, dann wird er meist sehr teuer.“ Ein Wechsel ist dann nicht realisierbar, und es gilt die Devise: Kündigung sinnlos — lieber ein alter Schutz als gar kein Schutz.

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