Gemeinde haftet für einen seit Jahren unebenen Gehweg

Karlsruhe (dpa/tmn) - Wer auf einem kommunalen Weg stürzt, kann Schadenersatz geltend machen. Dafür muss der Weg aber schon länger in schlechtem Zustand sein, hat jetzt ein Gericht entschieden

Eine Gemeinde haftet grundsätzlich für einen seit Jahren unebenen Gehweg. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Kommt ein Fußgänger zu Fall, muss die Kommune daher auch dann Schadenersatz leisten, wenn die Unebenheiten gut erkennbar waren (Az.: III ZR 240/11).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Schadenersatzklage einer Passantin statt. Die Klägerin war auf einem seit Jahren unebenen Gehweg gestürzt. Die Kommune hatte zwar eingeräumt, dass der gesamte Gehweg schadhaft sei. Die Frau hätte aber auf eine Grünfläche ausweichen können.

Der BGH ließ dies nicht gelten. Vielmehr habe die Kommune ihre Verkehrssicherungspflicht nachhaltig verletzt, weil sie über Jahre untätig geblieben sei. Daher schulde sie in vollem Umfang Schadenersatz, so die Bundesrichter.

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