Grobe Fahrlässigkeit bei brennender Zigarette im Bett

Bremen (dpa/tmn) - Im Bett mit einer Zigarette einzuschlafen, ist grob fahrlässig. Dies gilt auch, wenn der Brand bemerkt, aber nicht vollständig gelöscht wurde, so dass es doch noch zu einem Feuer kommt.

Wer sich mit einer brennenden Zigarette ins Bett legt, handelt grob fahrlässig. Daher muss er bei einem Brand für den Schaden aufkommen. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 16/2012) unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Bremen (Az.: 3 U 53/11).

Das Gericht gab damit einer Brandschutzversicherung Recht. Die Bewohnerin eines Hauses hatte sich mit einer brennenden Zigarette ins Bett gelegt und war eingeschlafen. Als sie von Brandgeruch erwachte, merkte sie einen Schmorbrand auf der Matratze. Sie löschte den Brand und legte sich wieder schlafen. Die Matratze schmorte jedoch weiter, so dass es schließlich zu einem Wohnhausbrand mit erheblichem Schaden kam. Die Versicherung ersetzte dem Hauseigentümer zwar den Schaden, nahm aber die Bewohnerin erfolgreich in Regress.

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