Hartz-IV-Empfänger muss Verbrauch des Vermögens offenlegen

Celle (dpa/tmn) - Ein Empfänger von Hartz IV-Leistungen muss beweisen, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht. Das geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hervor, auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist.

Hartz-IV-Empfänger muss Verbrauch des Vermögens offenlegen
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Ein selbstständiger Unternehmer stellte im August 2013 Antrag auf Gewährung von Grundsicherungsleistungen. Er gab an, keinen Gewinn zu erzielen. Da er zu diesem Zeitpunkt noch Eigentümer eines Einfamilienhauses war, wurde sein Antrag abgelehnt. In der Folgezeit verkaufte der Mann das Einfamilienhaus für 45 500 Euro, ließ sich jedoch ein lebenslanges Wohnrecht für die in der ersten Etage gelegene Zweizimmerwohnung einräumen.

Im März 2014 beantragte der Mann erneut Grundsicherungsleistungen, weil das Geld aus dem Hausverkauf aufgebraucht war. Er begründete das damit, dass er sich ein Auto gekauft, sein Girokonto ausgeglichen, Schulden bezahlt und die Kosten für seine Hochzeit und die Hochzeitsreise übernommen habe. Inzwischen habe er wieder Schulden. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab.

Das Urteil: Die Klage des Mannes hatte keinen Erfolg. Nach Auffassung des Landessozialgerichts (Az.: L 11 AS 1310/14 B ER) muss der Antragsteller beweisen, dass ihm ein einmal zugeflossener Vermögenswert nicht mehr zur Verfügung steht. Der Mann habe zum Verbrauch des Geldes unvollständige und widersprüchliche Angaben gemacht. Somit habe er seine Hilfebedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht. Daher sei das Jobcenter vorerst nicht verpflichtet, ihm Leistungen zu gewähren.

Für das weitere Verfahren gab das Landessozialgericht noch einen Rat: Nur bei hinreichender Mitwirkung habe der Mann Aussicht auf Erfolg. Sollte sich eine Hilfebedürftigkeit ergeben, könne er sich aber nicht einfach zurücklehnen. Dann müsse geprüft werden, ob er diese Hilfebedürftigkeit durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführt habe. Dies beziehe sich auf die Verwendung des Hauserlöses für Fernreisen und die Finanzierung der Flitterwochen in einem Holiday-Resort auf den Philippinen. Im Fall von sozialwidrigem Verhalten wäre er zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, sobald ihm das wieder möglich wäre.

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