Hartz IV: Kinder ohne Anspruch auf eigenes Zimmer

Chemnitz (dpa/tmn) - Kinder von Hartz-IV-Empfängern haben nicht in jedem Fall einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Das hat das Landessozialgericht Sachsen in Chemnitz entschieden, wie die „Neue Juristische Wochenschrift“ berichtet.

Dem Urteil zufolge ist es für eine Familie durchaus zumutbar, zwei Kinder im Vorschulalter in einem gemeinsamen Zimmer unterzubringen (Aktenzeichen: L 7 AS 753/10 B ER). Im verhandelten Fall wollten die arbeitslosen Eltern zweier Kinder von ihrer Drei- in eine Vier-Zimmer-Wohnung umziehen. Die zuständige Behörde verweigerte jedoch die Kostenübernahme. Die Miete der größeren Wohnung war in ihren Augen zwar durchaus angemessen. Allerdings lägen keine ausreichenden Gründe für einen Umzug vor.

Die Klage der Eltern gegen den Beschluss hatte keinen Erfolg: Die unterschiedlichen Schlafrhythmen der zwei- und vierjährigen Kinder seien kein ausreichender Grund, befanden auch die Richter. Andere Familien müssten mit ähnlichen Lebensumständen fertig werden. Zudem könnten die Eltern durch eine andere Aufteilung ihrer Wohnung oder eine geschickte Möblierung den Bedürfnissen ihrer Kinder Rechnung tragen.

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