Heißen Kaffee verschüttet: Kein Schmerzensgeld

München (dpa/tmn) - Wer sich einen Kaffee zum Mitnehmen bestellt, ihn verschüttet und sich daran verbrüht, ist selber Schuld. Schmerzensgeld vom Verkäufer gibt es nicht, entschied jetzt ein Gericht.

Mit heißem Kaffee sollte man vorsichtig umgehen. Wer einen Becher kauft und ihn dann verschüttet, kann nicht automatisch Schmerzensgeld vom Verkäufer verlangen, entschied das Landgericht München (Aktenzeichen: 30 S 3668/11). Denn den Menschen könne nicht jegliches Risiko abgenommen werden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Frau am Drive-In-Schalter eines Schnellrestaurants einen Kaffee gekauft. Sie stellte den Becher zwischen ihren Oberschenkeln ab, er kippte um und sie zog sich Verbrennungen zweiten Grades zu. Daraufhin wollte sie 1500 Euro Schmerzensgeld von dem Restaurantbetreiber.

Ohne Erfolg: Die Klägerin sei überwiegend für den Schaden selbst verantwortlich, befand das Landgericht. Sie habe den Kaffeebecher zwischen ihren Oberschenkeln abgestellt, obwohl ihr bewusst war, dass sich im Becher eine heiße Flüssigkeit befindet. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig.

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