Im Blumenladen ausgerutscht: Kein Schadensersatz

Koblenz (dpa) - Wer in einem Blumenladen auf einem Blatt ausrutscht und stürzt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Das geht aus einem am Donnerstag (19. Januar) bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

Ein Kunde in einem Blumenladen muss mit Blättern auf dem Boden rechnen. Dies gelte vor allem, wenn der Blumenhändler den Laden gerade umräume. Denn dann könne er schlichtweg nicht verhindern, dass einzelne Blätter auf dem Boden lägen (Urteil vom 14. Juli 2011 - Aktenzeichen: 5 U 362/11). Wer auf solch einem Blatt ausrutscht, kann deshalb kein Schadenersatz erwarten.

Das Gericht hob mit dem Urteil eine gegenteilige Entscheidung des Landgerichts Koblenz auf und wies die Klage einer Kundin ab. Die Frau war in einem Blumenladen, in dem Mitarbeiter gerade Pflanzen umräumten, auf einem am Boden liegenden Blatt ausgerutscht. Sie hielt dem Ladeninhaber vor, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben. Die Richter befanden jedoch, umgekehrt werde ein Schuh daraus. Die Frau habe ihrerseits nicht genug aufgepasst. Denn sie hätte mit losen Blättern am Boden rechnen und daher die Augen aufhalten müssen.

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