Internetrecht: Unerwünschte Bilder im Internet

Wer im Netz auftaucht, kann sich dagegen kaum wehren. Oft ist es schwierig herauszufinden, wer die Bilder oder Videos online gestellt hat.

<strong>Düsseldorf. In Internetvideos kann jeder auftauchen. Jeder, der irgendwann von einer Kamera aufgezeichnet worden ist - auf offener Straße, auf einem Fest oder zu Hause. Doch nicht immer wissen die Betroffenen, dass Aufnahmen von ihnen im Netz existieren. Und selbst wenn sie es erfahren, ist es schwierig, sich gegen die zu wehren, die sie online gestellt haben. "In der Theorie hat jeder den Anspruch auf den Schutz seines Persönlichkeitsrechts", sagt Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Düsseldorfer Kanzlei Strömer Rechtsanwälte, die sich auf Internetrecht spezialisiert hat. "Ohne Zustimmung der Betroffenen dürfen Bilder von Privatpersonen nicht veröffentlicht werden, auf denen sie klar erkennbar sind. Auch nicht im Internet."

Das Problem liegt in der Praxis. Denn um jemanden belangen zu können, muss er bekannt sein. Das herauszufinden, ist aus verschiedenen Gründen schwierig. Denn wer das Video gemacht hat, muss es nicht auch ins Netz gestellt haben. Zudem sind Internetsurfer oft anonym unterwegs.

Je nachdem, wie intim oder verletzend das Video ist, muss das Risiko einer Niederlage vor Gericht abgeschätzt werden. Handelt es sich um ein sehr privates Video, zum Beispiel eine Aufnahme beim Duschen oder beim Sex, und die betroffene Person ist eindeutig erkennbar, wird eine Schadenersatzklage und eine Klage auf Unterlassung und Beseitigung in der Regel erfolgreich sein - zumindest nach deutschem Recht.

Deutsche Seiten: Diese Domaindaten können abgefragt werden unter www.denic.de

Internationale Seiten: Daten dazu können abgefragt werden unter www.allwhois.com

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