Jobcenter zahlt nicht den Reisepass für Kinder

Chemnitz (dpa/tmn) - Das Bildungspaket für Kinder aus bedürftigen Familien deckt zwar die Kosten für eine Klassenfahrt, nicht aber die Kosten für einen Kinderreisepass. Zumindest dann nicht, wenn dieser nicht nötig ist.

Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, für einen Reisepass zu zahlen, wenn ein Kind auf Klassenreise ins Ausland fährt. Zumindest nicht, wenn es auch mit einem Personalausweis einreisen könnte. Das hat das Sozialgericht Chemnitz entschieden (Az.: S 31 AS 3050/12 ER), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.

In dem Fall wollte ein Schüler mit seiner Klasse nach England fahren. Seine Eltern beantragten beim Jobcenter im Rahmen des Bildungspakets die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt und für einen Kinderreisepass. Die Reisekosten übernahm das Jobcenter, nicht jedoch die Kosten für den Pass. Einen Eilantrag der Eltern gegen diese Entscheidung lehnte das Sozialgericht Chemnitz ab.

Ausschlaggebend sei, dass für die Einreise nach England ein Personalausweis als Ausweispapier genüge, argumentierten die Richter. Die Kosten für einen Personalausweis habe der Gesetzgeber im Regelsatz berücksichtigt. Sie seien daher vom Sozialgeld gedeckt.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft keine Fälle, bei denen die Klassenfahrt in ein Land geht, in dem ein Kinderreisepass zur Einreise verpflichtend ist.

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