Kostenfallen bei Online-Reisebuchungen

Berlin (dpa/tmn) - Zum Sparpreis in die Ferne fliegen - dafür werben Onlineportale mit Promi-Unterstützung. Verbraucherschützer warnen aber vor blindem Vertrauen. Selbst wenn alle Kosten legal sind, lauern Fallen.

Manchmal reicht dafür eine unübersichtliche Webseite.

Für 19 Euro mit dem Flieger nach Paris - das klingt nach einem echten Schnäppchen. Das böse Erwachen kommt aber manchmal beim Blick auf die Kontoauszüge, wenn allerlei Gebühren den Preis auf das Doppelte erhöht haben. Verbraucherschützer raten bei Reisebuchungen im Internet zur Vorsicht. Jüngst wurden zwei Manager der Internetfirma Unister verhaftet, zu der auch die Portale fluege.de und ab-in-den-urlaub.de gehören. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, ihren Kunden ohne die dafür nötige Genehmigung einen „Stornoschutz“ angeboten zu haben.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen wolle, sollte Flüge direkt auf der Internetseite der Airline buchen, empfiehlt Falk Murko von der Stiftung Warentest. Es gebe zwar auch Fälle, in denen das Buchen über den Vermittler etwas günstiger sei. Ist allerdings ein Vermittler im Spiel, habe der Kunde im Streitfall meist zwei Gegner.

Vereinzelt komme es außerdem vor, dass zum Beispiel bei einer Stornierung nicht nur die Airline Gebühren erhebt, sondern auch das Portal, über das der Kunde gebucht hat. „Das ist nicht immer der Fall, kann aber passieren“, warnt Murko. „Da ist man sicherer, wenn man es nur mit einem Vertragspartner, nämlich der Airline, zu tun hat.“ Wann Extragebühren anfallen, müssen die Portale zwar ausweisen. Oft seien diese Passagen aber in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt. Und die sind meist so ausführlich, dass viele Nutzer sie gar nicht erst lesen.

Portale und Airlines werben in der Regel mit dem niedrigsten Preis, der möglich ist. Viele Leistungen sind individuell buchbar - kosten aber extra. Dazu zählen zum Beispiel der Transport von Gepäck oder bestimmte Versicherungen. Das sei legal, sagte Murko. Allerdings gestalten einige Airline oder Portale ihre Webseiten so unübersichtlich, dass der Kunde versehentlich etwas dazubucht. Deshalb sollte er immer genau kontrollieren, welche Häkchen er im Buchungsformular gesetzt hat, rät Murko. Manchmal seien Zusatzleistungen bereits von vornherein angeklickt. Dann muss der Nutzer aktiv werden und das Häkchen entfernen.

Auch andere Kosten können zusätzlich anfallen, wie Vermittlungsgebühren des Portals oder Gebühren für die Art der Bezahlung. Immer im Blick haben sollte der Verbraucher daher den Gesamtpreis, der oft unten auf der Seite angegeben ist. Nach jedem Klick sollte er kontrollieren, ob sich die Zahl geändert hat. Sei nicht genau ersichtlich, warum die Zahl größer geworden ist, sollte der User die Seite schließen und einen anderen Anbieter wählen, rät Murko.

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