Kündigung des Bausparvertrages gut prüfen

Stuttgart (dpa/tmn) - Bausparkassen versuchen immer wieder, alte Verträge zu kündigen. Das hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beobachtet. Ob das zulässig ist, ist in vielen Fällen juristisch umstritten.

Betroffene Kunden sollten daher eine Kündigung gut prüfen.

Ist die Rechtslage noch nicht eindeutig geklärt, sollten Kunden die Bausparkasse darauf hinweisen, dass sie sich alle Rechte vorbehalten, raten die Verbraucherschützer. Stellt ein Gericht später fest, dass die Kündigung unrechtmäßig war, können Betroffene von der Bausparkasse Schadenersatz verlangen.

Bausparkassen legen den Kündigungsschreiben an ihre Kunden häufig einen separaten Auszahlungsauftrag bei, der unterschrieben zurückgeschickt werden soll. Wer an seinem Vertrag festhalten will, sollte das Dokument nicht unterschreiben. Stattdessen ist es ratsam, der Bausparkasse mitzuteilen, dass das Bauspardarlehen später in Anspruch genommen werden soll.

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