Lebensversicherung: Ansprüche trotz Scheidung

Koblenz (dpa) - Nach einer Scheidung verliert eine Frau nicht zwangsläufig Ansprüche aus der Lebensversicherung ihres früheren Mannes. Dafür müsse ihr der Ex-Mann die Bezugsberechtigung entzogen haben.

Das geht aus einer aktuellen Urteil hervor.

Eine Frau verliert Ansprüche auf eine Lebensversicherung, wenn der Ex-Mann gegenüber der Versicherung ausdrücklich erklärt habe, dass seine geschiedene Partnerin nach seinem Tod nicht mehr bezugsberechtigt sein soll. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag (12. August) bekanntgewordenen Beschluss entschieden (Aktenzeichen: 10 U 973/10).

Das Gericht wies damit die Klage einer Witwe ab. Die Frau hatte sich dagegen gewehrt, dass die Versicherung ihres verstorbenen Mannes das Geld an dessen frühere Frau ausgezahlt hatte. Die Versicherung sah sich aber im Recht, weil im Versicherungsschein nach wie vor die Ex-Frau als bezugsberechtigt eingetragen war.

Auch das OLG hielt allein das für maßgebend. Die Richter ließen auch nicht den Einwand der Klägerin gelten, es sei doch lebensfremd, dass nach dem mutmaßlichen Willen des Erblassers seine frühere und nicht seine jetzige Frau die Versicherungssumme bekommen solle.

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