Mehr Hartz IV für pflegende Angehörige

Ulm/Berlin (dpa/tmn) - Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf höhere Leistungen, wenn sie schwer kranke Angehörige pflegen. Das hat das Sozialgericht Ulm entschieden (Aktenzeichen: S 8 AS 3142/09).

Die Richter gewährten im konkreten Fall der Mutter eines minderjährigen Kindes, die ihren schwer kranken Ehemann pflegt, den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Den Angaben zufolge leidet der Ehemann der Klägerin an einer unheilbaren Erkrankung des Nervensystems. Er sitzt im Rollstuhl, ist vom Hals abwärts gelähmt und kann den Kopf nur noch mit Mühe halten.

Die Behörden gewährten der Frau deshalb zunächst den Mehrbedarf für Alleinerziehende, entzogen ihr dieses Recht jedoch später wieder. Dagegen klagte die Frau - mit Erfolg: Der Klägerin stehe der gewährte Mehrbedarf weiterhin zu, befanden die Sozialrichter.

Es komme nicht darauf an, mit wem die Frau zusammen wohnt oder ob sie nach ihrem rechtlichen Status alleinerziehend ist. Entscheidend sei, ob sie für die Pflege und Erziehung ihrer minderjährigen Kinder allein sorgen muss. Im vorliegenden Fall müsse die Klägerin den Alltag mit ihren Kindern allein bewältigen, ohne auf die tatkräftige Unterstützung ihres Mannes hoffen zu können. Vielmehr müsse sie auch ihren Mann rund um die Uhr versorgen. Sie unterliege damit mindestens den gleichen Einschränkungen wie Alleinerziehende, die mit ihren Kindern allein leben.

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