Nach der Prokon-Insolvenz: Anleger in der Falle

Itzehoe (dpa) - Das Unternehmen Prokon hat einen Insolvenzantrag gestellt. Verbraucherschützer haben seit langem vor der Geldanlage in Prokon-Genussrechte gewarnt. Nun müssen die Anleger abwarten, wie das vorläufige Insolvenzverfahren ausgeht.

Was für ein Unternehmen istProkonund wer steht dahinter?

Prokon - die Abkürzung steht für PROjekte und KONzepte - wurde 1995 von Carsten Rodbertus gegründet - mit dem Unternehmensziel, in erneuerbare Energien zu investieren. Zunächst verkaufte Prokon Kommanditanteile an geschlossenen Windparkfonds. Ab 2007 veränderte sich das Geschäftsmodell: Heute finanziert sich Prokon überwiegend über Genussrechtsanteile von Anlegern. Das Unternehmen investiert nicht mehr nur in Windenergie, sondern auch in Biokraftstoffe und Biomasse und ist als Stromversorger tätig. Der 52-jährige Rodbertus steht nach wie vor an der Spitze des Unternehmens.

Was hatProkonden Anlegern versprochen?

Das Unternehmen wirbt mit einer hoch verzinsten Anlage in ökologisch orientierte Sachwerte wie Windparks. Dabei erweckte Prokon in der Vergangenheit den Eindruck, die Anlage sei sehr sicher. Das Geld floss in 52 Windparks in Deutschland und Polen, eine Ölmühle in Magdeburg, Wälder und einen holzverarbeitenden Betrieb. Als Rendite versprach Prokon seinen Anlegern mindestens sechs Prozent und zahlte auch bis 2013 zuverlässig.

Warumist es zum Insolvenzantrag gekommen?

Prokon finanziert langfristige Investitionsgüter wie Windkraftwerke mit dem kurzfristigen Finanzierungsinstrument der Genussrechte. Wenn viele Anleger sich von ihren Papieren trennen, fehlen flüssige Mittel. Dieser Fall ist nun eingetreten. Insgesamt haben 75 000 Anleger rund 1,4 Milliarden Euro investiert.

Wie ist die aktuelle finanzielle Lage beiProkon?

Es liegen derzeit keine belastbaren Unternehmenszahlen vor. Nach einer „Zwischenbilanz“ per Ende Oktober sind bei dem Unternehmen 210 Millionen Euro Verluste aufgelaufen. Die Anleger hätten 330 Millionen Euro Zinsen erhalten. Prokon hat seit Jahren keine geprüften und testierten Konzernberichte veröffentlicht.

Was sagtProkon?

Das Unternehmen beschuldigt Medien und Institutionen wie die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen, eine Negativkampagne zu betreiben. Anfangsverluste in der Investitionsphase seien normal; Gewinne würden später fließen. Die Anlagergelder seien sicher, weil sie in konkrete Sachwerte wie Windkraftwerke geflossen seien. Das Unternehmen weist jedoch selbst darauf hin, dass im Fall von Notverkäufen für die Sachanlagen nicht der volle Marktpreis erzielt werden könnte. Mittlerweile fallen die Töne moderater aus. „Uns ist klar, dass es Zeit ist, etwas zu verändern“, heißt es auf der Internet-Seite.

Wie sollten Anleger jetzt reagieren?

Die Besitzer von Prokon-Genussrechten haben gegenwärtig keine konkrete Handlungsmöglichkeit. Sie kommen nicht an ihr Geld heran und können im vorläufigen Insolvenzverfahren auch keine Forderungen anmelden - das geht erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Auch eine Zwangsvollstreckung ist nicht möglich, selbst mit einem rechtsgültigen Titel. „Die Anleger können die Anmeldung ihrer Forderungen vorbereiten“, sagt der Siegburger Anwalt Marc Gericke. Für eine erfolgreiche Anmeldung komme es darauf an, den Anspruch der Höhe nach zu beziffern und richtig zu begründen.

Ist das Geld der Anleger ganz oder teilweise verloren?

Nicht unbedingt. Eventuell wird das Unternehmen weitergeführt. Bislang ist noch nicht sicher, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das hängt davon ab, was der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin bei der genauen Analyse der Unternehmenswerte herausfindet. Sollte es zu einem Insolvenzverfahren kommen, wird sich zeigen, wie viel Geld vorhanden ist, um mögliche Ansprüche von Gläubigern zu befriedigen. Die Anleger haben dann aber eher schlechte Karten, denn als Inhaber von Genussrechten müssen sie sich hinten anstellen; erst werden etwaige andere Forderungen befriedigt, zum Beispiel von Banken, Lieferanten, Sozialversicherungen und Beschäftigten.

Was passiert mit den 1300 Beschäftigten?

Ihre Gehälter werden zunächst bis April auf dem Wege des Insolvenzgeldes von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Ob und welche Arbeitsplätze erhalten bleiben, hängt von dem Ergebnis der Bestandsaufnahme des vorläufigen Insolvenzverwalters und dem weiteren Ablauf des Verfahrens ab.

Wann fällt die Entscheidung über die Zukunft vonProkon?

Noch nicht so bald. Prokon selbst spricht von „mehreren Monaten“, bei Rechtsanwälten, Verbraucherschützern und Insolvenzverwaltern gilt Ende April als realistischer Zeitpunkt, um über eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entscheiden.

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