Netto darf Schuhwerbung nicht mehr veröffentlichen

Amberg (dpa) - Die Discountmarktkette Netto darf nach einem Urteil des Landgerichts Amberg eine bestimmte Sportschuhwerbung nicht mehr veröffentlichen. Das Gericht bestätigte entsprechende Informationen des Düsseldorfer Brancheninformationsdienstes „Markt intern“.

In einer Zeitungsanzeige habe es geheißen, der Schuh sei sportwissenschaftlich getestet, erklärte ein Gerichtssprecher. Wo das Testergebnis nachgelesen werden könne, sei daraus jedoch nicht hervorgegangen.

Nach Auffassung des Gerichts ist es „ein Gebot der fachlichen Sorgfalt“, mit Testergebnissen nur dann zu werben, wenn Verbraucher auch die Möglichkeit haben, diese leicht zu überprüfen. Ein Wettbewerbsverein hatte gegen die Handelskette auf Unterlassung geklagt. Falls Netto die Werbung weiterhin veröffentlicht, droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Netto kann dagegen Berufung einlegen. Eine Sprecherin der Edeka-Tochter wollte sich am Mittwoch (2. November) nicht zu dem Fall äußern.

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