Neue Gesetze: Was sich ab heute für die Bürger ändert

Neue Gesetze zu Organspende, Nummernschildernund Zeitarbeit.

Berlin. Zum Monatswechsel gibt es wieder einige rechtliche Änderungen. So werden alle Bürger nun nach und nach aufgefordert, sich pro oder kontra Organspende zu entscheiden. Ein Überblick:

Organspende: Innerhalb der nächsten zwölf Monate bekommen alle Bürger über 16 Jahren Post von ihrer Krankenversicherung: Mit dem Start der Organspendereform haben die Kassen nun ein Jahr Zeit, ihren Versicherten einen Organspendeausweis mit Informationen darüber zu schicken. Die Techniker Krankenkasse beginnt direkt damit, andere Kassen warten noch ab. Die im Bundestag beschlossene Entscheidungslösung soll die Spendebereitschaft erhöhen.

Zeitarbeit: Die derzeit rund 850 000 Beschäftigten der Zeit- und Leiharbeit bekommen mehr Geld. Der Mindestlohn steigt im Westen von 7,89 Euro auf 8,19 Euro und im Osten Deutschlands von 7,01 auf 7,50 Euro pro Stunde. Kein Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche darf künftig weniger bezahlen.

Kfz-Kennzeichen: Auf Auto-Nummernschildern können künftig alte Kürzel zurückkehren, die nach Gebietsreformen verschwunden waren. Eine Verordnung erlaubt nun „mehr als ein Unterscheidungszeichen“ für einen Verwaltungsbezirk. Interessierte Länder müssen die Kürzel beim Bundesverkehrsministerium beantragen. Abkürzungen aus DDR-Zeit werden nicht reaktiviert. Ausgeschlossen sind auch Kürzel, die „gegen die guten Sitten verstoßen“. Schon jetzt tabu sind etwa Abkürzungen aus dem Nationalsozialismus wie SA und SS. dpa

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