Neue Regeln für Fluggast-Entschädigung

Für verlorenes Gepäck muss künftig pro Person gezahlt werden.

Luxemburg. Mehr Klarheit für Flugreisende: Das oberste EU-Gericht hat in zwei Urteilen die Ansprüche bei Gepäckverlust und Flugausfall präzisiert. So müssen Flugunternehmen Entschädigung für verlorenes Gepäck nicht nur pro Koffer, sondern pro Person zahlen. Das entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-410/11). In einem weiteren Fall (Rechtssache C-139/11) beschlossen sie, dass die Fristen für Klagen auf Schadenersatz wegen Flugausfalls von nationalen Vorgaben abhängen.

Wenn sich Reisende einen Koffer teilen, habe jeder einzelne Anspruch auf Entschädigung, befand der Europäische Gerichtshof. Er müsse aber vor einem nationalen Gericht zeigen können, dass sich eigene Gegenstände in fremden Koffern befanden. Dies könne zum Beispiel bei einer Familie, beim gemeinsamen Ticketkauf oder Einchecken der Fall sein, führten die Richter aus.

Wie viel Entschädigung jeder Reisende höchstens bekommen kann, schwankt im Zeitverlauf, da der Entschädigungsanspruch im Fluggastrecht in „Sonderziehungsrechten“ (SZR) angegeben wird, einer vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geschaffenen Kunstwährung. Aktuell gilt eine Obergrenze von 1131 SZR je Reisendem. Nach aktuellem Kurs entspricht die höchstmögliche Entschädigung damit rund 1350 Euro. dpa

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