Pflegekosten gelten als außergewöhnliche Belastung

Berlin (dpa/tmn) - Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind steuerlich absetzbar. Das gilt aber nur, wenn der Pflegebedürftige sie aus eigener Tasche bestreitet. So steht es in einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH, Aktenzeichen: VI R 8/10).

Laut BFH sind Pflegekosten zwar absetzbar. Zunächst seien aber sämtliche Leistungen, die von der Pflegeversicherung übernommen werden, von den Gesamtausgaben abzuziehen, so die Richter. Das heißt: Was die Versicherung übernimmt, kann nicht zusätzlich auch noch steuerlich geltend gemacht werden.

Wer eine private Pflegetagegeldversicherung hat, müsse daher prüfen, ob trotz dieser Versicherungsleistung noch Pflegekosten aus eigenen Mitteln aufgewandt werden, erklären die Experten des Anwaltvereins. Wenn ja, sollten alle entsprechenden Belege gesammelt werden, damit die Ausgaben bei Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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