Post vom Finanzamt: ELStAM-Daten kritisch prüfen

Berlin (dpa/tmn) - Die Steuerzahler in Deutschland bekommen derzeit Post vom Finanzamt. Darin werden sie darüber aufgeklärt, welche Daten über sie bei den Behörden gespeichert sind. Ein kritischer Blick lohnt.

Das Schreiben ist in der Regel formlos und knapp. Auf etwa einer DIN-A-4 Seite werden alle Steuerzahler in Deutschland derzeit darüber aufgeklärt, welche Daten das zuständige Finanzamt von ihnen gespeichert hat. Hintergrund ist die Umstellung auf die elektronische Verwaltung der Steuerdaten. Damit solle die Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und dem Finanzamt erleichtert und beschleunigt werden, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

Die alten Lohnsteuerkarten haben nun ausgedient. Sie waren 2010 zum letzten Mal ausgestellt worden und übergangsweise auch für 2011 gültig. Ab dem kommenden Jahr erhält das Lohnbüro des Arbeitgebers die Informationen zum Steuerabzug dann aus dem zentralen Datenspeicher der Finanzverwaltung.

„Was bisher auf der Lohnsteuerkarte aus Pappe stand, ist jetzt im zentralen Datenspeicher erfasst“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Bis Ende November sollen alle Steuerzahler daher über die „Elektronischen LohnsteuerAbzugsMerkmale - ELStAM“ aufgeklärt sein. In der Regel sind das die Daten, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vermerkt waren. Die Schreiben der Finanzverwaltung enthalten neben der Anschrift und Steueridentifikationsnummer (ID) die Steuerklasse, Religionszugehörigkeit und Freibeträge etwa für Kinder oder bei körperlichen Behinderungen.

Der Brief vom Finanzamt sollte auf keinen Fall achtlos weggeheftet werden, empfehlen Steuerexperten. „Jeder sollte selbst kontrollieren, ob die gespeicherten Angaben stimmen“, empfiehlt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „Arbeitgeber sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Daten, die sie von den Finanzbehörden bekommen, richtig sind.“ Doch ein fehlender Eintrag kann für Arbeitnehmer unter Umständen böse Folgen haben. Denn falsche Angaben führen dazu, dass - zumindest zeitweise - mehr Steuern gezahlt werden müssen. Oder die Abgaben sind zu gering, dann werden später Nachzahlungen fällig.

„Eine Korrektur der gespeicherten Daten ist nur über das zuständige Finanzamt möglich, nicht mehr bei der Gemeinde“, erklärt Uwe Rauhöft. Weil die richtigen Daten dem Finanzamt aus den Steuererklärungen oft bekannt sind, könne bereits ein Anruf helfen. Wegen der vielen Nachfragen seien manche Finanzämter derzeit jedoch schlecht erreichbar. Dann empfiehlt sich ein Schreiben per Post, Fax oder E-Mail mit einem Vordruck.

„Freibeträge wegen höherer Aufwendungen, zum Beispiel für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, müssen bis zum Jahresende in jedem Fall neu beantragt werden, um ab Januar 2012 bei der Lohnabrechnung berücksichtigt werden zu können“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Das gleiche gilt auch für Ehepaare, die statt der Steuerklassenkombination III und V lieber den Faktor zur Steuerklasse IV nutzen wollen. Dieses Verfahren führt bei größeren Einkommensunterschieden zu geringeren Lohnsteuern und bei Arbeitslosigkeit zu höheren Leistungen.

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