Private Steuerberatungskosten teilweise absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Viele Steuerzahler nehmen die Hilfe von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen in Anspruch. Die Kosten für die Beratung und das Ausfüllen der Formulare sind jedoch nur teilweise absetzbar.

Seit dem 1. Januar 2006 sind Steuerberatungskosten grundsätzlich nur noch zu berücksichtigen, wenn sie betrieblich oder beruflich veranlasst sind. Private Steuerberaterkosten, etwa für das Ausfüllen des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung, müssen herausgerechnet werden. „Jedoch gibt es eine Vereinfachungsregelung“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler.

Danach können bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine und Ausgaben für steuerliche Fachliteratur als Faustregel 50 Prozent der Aufwendungen abgezogen werden. Alternativ können Kosten bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Veranlagungszeitraum in der Steuererklärung angegeben werden. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren wird der Betrag nur einmal gewährt. „Bei Steuerberaterkosten wird der Berater die Kosten in der Rechnung entsprechend aufteilen, sodass klar ist, welcher Teil absetzbar ist“, erklärt Käding.

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