Rauswurf aus PKV: Keine Rückkehr in gesetzliche Versicherung

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann nicht einfach wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln. Dies gilt auch dann, wenn der privatrechtliche Versicherungsvertrag später angefochten wird.

Rauswurf aus PKV: Keine Rückkehr in gesetzliche Versicherung
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Der Fall: Ein 1962 geborener Mann war seit 2002 freiwillig gesetzlich krankenversichert. 2010 wechselte er zu einer privaten Krankenversicherung. Diese focht den Vertrag zwei Jahre später wegen arglistiger Täuschung erfolgreich an. Bei Vertragsschluss waren über den Gesundheitszustand des Mannes falsche Angaben gemacht worden. Der Mann wollte wieder zu seiner alten Krankenkasse zurückwechseln. Die vom privaten Versicherer erklärte Anfechtung des Vertrages führe dazu, dass er rückwirkend nie privat krankenversichert gewesen sei. Die gerügten falschen Angaben seien auch ohne sein Wissen vom Versicherungsmakler gemacht worden. Da die gesetzliche Kasse der Argumentation nicht folgte, zog der Mann vor Gericht.

Das Urteil: Seine Klage blieb erfolglos. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit und verweist auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (Az: S 8 KR 1061/12). Nach Auffassung des Gerichtes ist er dem System der privaten Krankenversicherung zuzuordnen, da zuletzt ein privates Krankenversicherungsverhältnis bestanden habe. Auch wenn die private Versicherung den Vertrag wirksam angefochten habe, müssten andere private Versicherer den Mann trotzdem im Basistarif versichern. Vertragsverletzungen aus früheren Vertragsverhältnissen berechtigten andere Versicherer nicht zur Ablehnung eines Vertragsabschlusses. Der Gesetzgeber sehe vor, dass selbst bei schwersten Vertragsverletzungen nach wie vor die Pflicht zur Aufnahme besteht.

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