Reinigung muss Schäden an Kleidung voll ersetzen

Berlin (dpa/tmn) - Ruiniert eine Reinigung grob fahrlässig Kleidungsstücke, muss der vollständige Schaden ersetzt werden. Das gilt unabhängig davon, wie alt die Ware ist, entschied das Landgericht Berlin.

Eine Begrenzung des Schadens auf den tabellarischen Zeitwert sei unzulässig, urteilte das Berliner Landgericht nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Deutschen Textilreinigungsverband (Aktenzeichen: 26 O 70/11). Der Textilreinigungsverband hatte diese Haftungsklausel empfohlen.

Der vzbv hatte vor Gericht unter anderem kritisiert, dass Kunden durch die Haftungsbegrenzung nur einen Bruchteil des Schadens ersetzt bekommen. Denn nach der Zeitwerttabelle des Textilreinigungsverbands zahlt eine Reinigung etwa für den Verlust eines mehr als vier Jahre alten Anzugs nur 5 bis 20 Prozent des Anschaffungspreises. Kostete der Anzug 500 Euro, seien das 25 bis 100 Euro.

Die Richter gaben dem vzbv Recht und untersagten dem Textilreinigungsverband, die strittige Klausel weiter zu empfehlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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