Riester-Zulage bis 31. Dezember beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Viele Riester-Sparer nutzen die staatliche Förderung nicht voll aus - und verschenken damit Geld. Die Zulage kann für zwei Jahre rückwirkend beantragt werden - daher bleibt jetzt nicht mehr viel Zeit: Die Frist für 2010 endet zum Jahresende.

Millionen Riester-Sparer verschenken Geld, weil sie die staatliche Förderung gar nicht oder nicht voll ausschöpfen. Bei 13,25 Millionen Verträgen im Jahr 2009 wurden etwas mehr als 9,6 Millionen Sparer mit einer Grundzulage gezählt - gut drei Millionen Riester-Sparer haben die Zulage für 2009 also nicht einmal beantragt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Nur 5,36 Millionen haben demnach die volle Zulage erhalten. Der Rest habe die Förderung nicht ausgeschöpft. Ähnliche Zahlen für 2009 waren bereits vor einem Jahr bekanntgeworden.

Riester-Sparer sollten sich beeilen: Die staatlichen Zulagen müssen bis spätestens 31. Dezember beantragt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Gestellt werden muss der Antrag bei dem jeweiligen Anbieter. Sparer können die Zulagen zwei Jahre rückwirkend beantragen. Das heißt: Die Frist für das Jahr 2010 endet am 31. Dezember 2012.

Grundsätzlich empfehlenswert ist ein Dauerzulagenantrag. Diesen erhalten Kunden von ihrem Anbieter. In diesem Fall brauche sich der Sparer nicht jedes Jahr um einen entsprechenden Antrag zu kümmern. Änderungen müssten dem Anbieter aber trotzdem gemeldet werden. Hat die Familie etwa Zuwachs bekommen, gibt es 300 Euro Zulage extra. Auch Gehaltsänderungen spielen eine Rolle, da sich dann der Sparbetrag ändert.

Die im Jahr 2002 eingeführte private Riester-Rente soll eine Versorgungslücke durch die Senkung des Rentenniveaus ausgleichen. Dazu müssen Sparer aber die volle Förderung nutzen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr.

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