Schlecker-Gutscheine bleiben gültig

Düsseldorf (dpa/tmn) - Gutscheine der insolventen Drogeriekette Schlecker behalten ihre Gültigkeit. Kunden sollten sich nicht einfach abweisen lassen, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Schlecker-Gutscheine sind weiterhin gültig. Solange der vorläufige Insolvenzverwalter nichts anderes anordne oder das Insolvenzverfahren offiziell eröffnet worden sei, müssten die Gutscheine eingelöst werden, sagte Iwona Husemann. Ein Gutschein müsse eigentlich wie Bargeld behandelt werden, erklärt die Verbraucherschützerin. Schließlich habe das Unternehmen für eine solche Geschenk-Karte tatsächlich Geld erhalten. „Wenn der Gutschein in der einen Filiale nicht genutzt werden kann, sollte man es in einer anderen Filiale noch einmal versuchen.“

Problematisch wird es, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. „Die Gutscheine fallen dann in die Insolvenzmasse.“ Forderungen der Gläubiger - dazu zählten dann auch die Gutscheine - würden in der Regel nur anteilig bedient. „Erstattet werden oft nur 5 bis 10 Prozent.“ Für Verbraucher stelle sich in diesem Fall die Frage, ob es sich lohnt, eine Forderung in Höhe von 20 Euro beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Schlecker selbst beruhigte am Freitag (27. Januar) seine Kunden. Diese könnten ihre Gutscheine wieder einlösen. Es sei gelungen, eine Einigung mit den Geschäftspartnern zu finden, erklärte die insolvente Drogeriekette in einer im Internet veröffentlichten Erklärung. Alle Filialen akzeptierten die Gutscheine nun wieder. Nicht möglich sei die Einlösung jedoch im Internet.

Auch mit den Mobilfunkpartnern konnte sich Schlecker den Angaben zufolge einigen. Mobilfunk- und Prepaid-Kunden könnten ihre Karten und Guthaben wieder in allen Märkten und im Internet aufladen. Zudem sei der Schlecker Fotoshop wieder frei geschaltet. Bereits bestellte Bilder und Fotobücher würden nun wieder bearbeitet. Auch Online-Kunden sollen ihre bereits bestellte Ware umgehend erhalten. Alle Bestellungen würden seit Montag (30. Januar) wieder ausgeliefert, hieß es.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort