Stalker müssen Schadenersatz selber zahlen

Oldenburg (dpa/tmn) - Ein Stalker muss Schadenersatzforderungen aus eigener Tasche bezahlen. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Oldenburg. Wer sich so ungewöhnlich verhält, darf keinen Versicherungsschutz erwarten, urteilten die Richter.

Ein Stalker muss Schadenersatzforderungen aus eigener Tasche bezahlen und darf nicht auf seine private Haftpflichtversicherung setzen. Das berichtet die Fachzeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg. Denn in diesem Fall handele es sich um eine ungewöhnliche Betätigung des Versicherten, für die nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen kein Versicherungsschutz bestehe (Aktenzeichen: 5 W 58/11).

Das OLG Oldenburg hatte einen nicht alltäglichen Fall zu prüfen und gab einer Haftpflichtversicherung Recht: Dem Kläger drohten Schadenersatzforderungen, weil er über Jahre hinweg einer Frau nachgestellt hatte. Der Kläger meinte, seine private Haftpflichtversicherung müsse in diesem Fall zahlen. Die Versicherung winkte jedoch ab und fand die Unterstützung der Richter. Der Kläger könne von der Versicherung keinen Schutz erwarten. Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens sei es so ungewöhnlich, dass die Versicherung für die Folgen nicht aufkommen müsse.

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