Steuerbonus lässt sich auch für Um- und Neubau nutzen

Berlin (dpa/tmn) - Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es einen Steuerbonus. Neu ist, dass Steuerzahler Handwerkerkosten für einen Um- und Neubau absetzen können. Bisher war das rechtlich umstritten.

Steuerzahler können nach einer Renovierung im Haus die Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen. Laut einer Anweisung der Finanzverwaltung (BstBl II 2012, 232) gilt das nun auch für Neu- und Umbauten. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine in Berlin hin. Steuerzahler können demnach jetzt auch Handwerkerkosten absetzen, wenn sie zum Beispiel ihre Wohnfläche erweitern. Bisher war das rechtlich umstritten.

Steuerpflichtige können jedes Jahr 20 Prozent der Ausgaben für Handwerker steuerlich geltend machen. Maximal abzugsfähig sind 1200 Euro. Die entsprechende Rechnung und der Beleg über die Zahlung auf das Konto des Handwerkers muss dem Finanzamt im Zweifel vorgelegt werden können.

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