Steuerfreier Kindergartenzuschuss durch Arbeitgeber

München (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber kann Eltern statt mit einer Gehaltserhöhung auch durch einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten unterstützen. Dieser ist steuerfrei.

Arbeitgeber können Angestellte auch mit einem Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten unterstützen. Diese Zuschüsse müssten nicht versteuert werden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern in München. Wichtig sei jedoch, dass diese Leistung zusätzlich erfolge, also anstelle einer Gehaltserhöhung geleistet werde.

Welcher Elternteil die Kosten tatsächlich trägt, sei dabei unerheblich. Sei die Rechnung der Tagesmutter beispielsweise auf die Mutter ausgestellt, könne trotzdem der Arbeitgeber des Vaters den Zuschuss zahlen - egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht.

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