Steuern sparen mit der Betriebskostenabrechnung

Berlin (dpa/tmn) - Betriebskostenabrechnungen können bares Geld wert sein. Denn einige Posten lassen sich bei der Steuererklärung geltend machen. Beispielsweise die Kosten für die Gebäudereinigung oder den Schornsteinfeger.

Mit der Betriebskostenabrechnung können Mieter auch Steuern sparen. Beauftragt der Vermieter jemanden mit der Reinigung des Hausflurs oder der Pflege des Gartens, können diese Kosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Gleiches gilt für Ausgaben für die Wartung der Heizungsanlage oder den Schornsteinfeger. Die Ausgaben ergeben sich entweder aus der Abrechnung selbst oder einer gesonderten Aufstellung des Vermieters.

Wer seine Steuererklärung für 2011 bereits abgegeben hat, bevor er die Betriebskostenabrechnung im Briefkasten hatte, verpasst nichts: Er kann die entsprechenden Posten in der Steuererklärung für 2012 geltend machen. Das wird von den Finanzämtern in diesem Fall akzeptiert.

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