Steuerschulden sind aus Nachlass zu zahlen

München/Berlin (dpa/tmn) - Hinterlassen Verstorbene Steuerschulden, wird das Geld vom Nachlass abgezogen. Das entschied der Bundesfinanzhof. Die Erbschaft kann sich dadurch deutlich verringern.

Steuerschulden von Verstorbenen müssen aus dem Nachlass beglichen werden. Denn ebenso wie etwa die Beerdigungskosten gehörten Steuerschulden zu den Nachlassverbindlichkeiten, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.: II R 15/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Durch den Abzug mindern sich auch die Erbschaftssteuern.

In dem verhandelten Fall hatten zwei Schwestern ihre Eltern beerbt. Die Eltern waren beide 2004 kurz nacheinander verstorben. Für den Einkommensteuer-Veranlagungszeitraum 2004 mussten die Erbinnen als Gesamtrechtsnachfolger ihrer Eltern erhebliche Steuernachzahlungen entrichten.

Nach Ansicht des BFH gehören zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten nicht nur die Steuerschulden, die zum Todeszeitpunkt des Erblassers bestanden, sondern auch solche, die erst mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen. Entscheidend für den Abzug der Steuerschulden sei, dass der Erblasser in eigener Person und nicht der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerpflichtig geworden sei.

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