Sturmschäden regulieren - Diese Versicherungen zahlen

Hamburg (dpa/tmn) - Gewitter und Stürme haben in einigen Regionen Bäumen umgestürzt und Dächer abgedeckt. In der Regel übernehmen Versicherungen die entstandenen Schäden. Allerdings sollten sich Betroffene schnell bei ihrer Versicherung melden, um ihren vollen Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Eine genaue Frist dafür gibt es laut dem Bund der Versicherten (BdV) nicht. Als erste Maßnahme kann es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken oder anzurufen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren. Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentierung sollten Betroffene Fotos machen, rät der BdV.

Daneben ist eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände sinnvoll. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgen. Welche Versicherungen welchen Schaden begleichen, zählt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf:

Dachziegel und Fensterscheiben: Alle Schäden, die direkt am Gebäude entstanden sind, übernimmt die Wohngebäudeversicherung, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen aus.

Wichtig zu beachten: Ein Sturm liegt für die Versicherungen in der Regel ab Windstärke acht vor, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometern. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es für den Nachweis aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gab und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt wurden.

Elektrogeräte und Möbel: Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Sie zahlt etwa für Elektrogeräte, die nach einem Blitzschlag beschädigt wurden, oder Möbel, die der Regen infolge einer zerbrochenen Scheibe durchnässt hat.

Auto: Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Die Kosten für verbeultes Blech oder kaputte Scheiben werden in der Regel in voller Höhe erstattet. Der GDV rät, die Schäden mit einer Kamera zu dokumentieren und innerhalb einer Woche der Versicherung zu melden.

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