Sturmschäden sofort dokumentieren

Mainz (dpa/tmn) - Schlägt der Blitz ein oder lässt der heftige Wind einen Baum auf das Zaun fallen, sollte das direkt nach dem Unwetter dokumentiert werden. Denn das ist wichtig für Forderungen an die Versicherung.

„Erstellen Sie unmittelbar nach dem Schadensfall eine vollständige Liste aller zerstörten oder beschädigten Gegenstände“, rät Michael Wortberg, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Die Liste sei notwendig, um den Schaden von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ersetzt zu bekommen. Ist das Gebäude beschädigt, sollten auch die Nachbarn als Zeugen ein Protokoll anfertigen.

Die Liste sollte, wenn möglich, durch Einkaufsbelege der Gegenstände oder die Neupreise zum Anschaffungszeitpunkt ergänzt werden. „Bewahren sie die beschädigten Dinge zum Schadensnachweis so weit es geht auf“, empfiehlt Wortberg. Ist dies nicht möglich, sollten die beschädigten Dinge fotografiert werden. Noch besser sei es, sie zu filmen. Von den Papieren sollte man vor dem Absenden an die Versicherung eine Kopie für die eigenen Unterlagen erstellen.

Die Hausratversicherung kommt etwa für Schäden durch einen abgeknickten Baum oder an Möbeln auf. Bersten Scheiben, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig - wobei Sturmschäden jedoch erst ab Windstärke acht abgesichert sind, erläutert Wortberg. Beide Versicherungen übernehmen auch Hochwasserschäden, allerdings müssten die Verträge eine sogenannte Elementarschadensklausel enthalten. Diese müsse gesondert vereinbart werden.

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