Tägliches Kündigungsrecht gilt nicht immer

Hamburg (dpa/tmn) - Bei einer Versicherung mit einem täglichen Kündigungsrecht lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Denn nicht immer gilt das tägliche Kündigungsrecht auch tatsächlich.

Augen auf beim täglichen Kündigungsrecht: Manche Unternehmen schließen dieses Recht im Versicherungsfall für zwölf Monate aus, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. „Diese Klausel ist für den Kunden völlig überraschend. Ihm wird eingeredet, mit dem täglichen Kündigungsrecht flexibel zu sein, tatsächlich hat er einen Knebelvertrag unterschrieben.“

Laut BdV werden etwa Zahnzusatzversicherungen derzeit mit einem täglichen Kündigungsrecht beworben. Nehme der Kunde allerdings Leistungen in Anspruch, könne er frühestens nach zwölf Monaten kündigen. Müsse er in dieser Zeit einen weiteren Versicherungsfall melden, beginnt die Frist von neuem zu laufen.

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