Telefonwerbung weiter ein Ärgernis

Berlin (dpa) - Aufdringliche Werbung am Telefon ist nicht nur lästig, sondern kann auch teuer werden. Denn wer auf zweiferlhafte Offerten eingeht, bekommt hinther oft die Rechnung. Trotz hoher Bußgelder ist die unseriöse Geschäftsmethode noch immer weit verbreitet.

Telefonwerbung weiter ein Ärgernis
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Unerwünschte Werbeanrufe sind nach Einschätzung der Verbraucherzentralen auch ein Jahr nach Inkrafttreten schärferer Regeln ein Ärgernis. Solche Belästigungen gingen häufig von Anbietern von Gewinnspielen, Telefon- und Internetdiensten aus, wie eine am Mittwoch von der federführenden Zentrale Sachsen-Anhalt vorgelegte Auswertung von Verbrauchermeldungen ergab. Ohne Einwilligung des Angerufenen sind Werbeanrufe eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld wurde vor einem Jahr von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro erhöht. Die Zahl der Beschwerden bei der Bundesnetzagentur geht aber aktuell zurück. Nach 33 147 Beschwerden 2013 waren es in diesem Jahr bis August 18 000, wie ein Sprecher sagte.

Die Verbraucherzentralen verzeichneten bei einem zum Thema Telefonwerbung eingerichteten Online-Fragebogen seit Juli rund 2800 Meldungen. Davon gaben 84 Prozent an, niemals oder nicht bewusst in Werbeanrufe eingewilligt zu haben. In knapp 30 Prozent der Fälle hätten Anrufe finanzielle Folgen wie das Zuschicken einer Rechnung gehabt, erläuterte die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Die Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder bei Verstößen. In diesem Jahr betrug das bisher höchste 57 000 Euro. Im vergangenen Jahr hatte die Höchstsumme bei 29 500 Euro gelegen. Die Zahl der monatlichen schriftlichen Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung geht 2014 zusehends zurück - von rund 2800 im Januar auf knapp 1600 im August.

Zum Schutz vor dubiosen Geschäftsmethoden sind im Oktober vergangenen Jahres weitere Neuregelungen in Kraft getreten. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur noch wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Die strengeren Regeln zur Telefonwerbung greifen nun auch, wenn automatische Anrufmaschinen eingesetzt werden.

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