Unterkunftskosten am Studienort sind Werbungskosten

Berlin (dpa/tmn) - Studenten können Unterkunftskosten am Studienort als Werbungskosten steuerlich absetzen. Allerdings müssten dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Es muss sich für den Studenten bereits um eine zweite Berufsausbildung handeln, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund in Berlin. Außerdem darf der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des Betreffenden sein. „Das heißt, es muss noch ein zweiter Wohnsitz bestehen, an dem sich der Lebensmittelpunkt befindet.“

Die engen Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung müssen nicht erfüllt werden. So muss die Fläche der zweiten Wohnung beispielsweise nicht auf 60 Quadratmeter beschränkt sein. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) klar (Az.: VI R 78/10). Die Kosten der Unterkunft wirken sich aber nur dann steuermindernd aus, wenn es sich dabei um notwendige Mehraufwendungen handelt.

Weiterhin strittig ist, ob solche Kosten auch im Rahmen eines Erststudiums als Werbungskosten absetzbar sind. „Bis zur Entscheidung durch den BFH sollten Betroffene die Kosten aber entsprechend geltend machen und Einspruch gegen den ablehnenden Steuerbescheid einlegen und das Ruhen des Verfahrens mit Verweis auf das Aktenzeichen VI R 8/12 beantragen“, rät Käding.

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