Verwirrung bei Unisex-Tarifen: Nach Vertragsart fragen

Hamburg (dpa/tmn) - Kommen sie nun oder kommen sie nicht? Die Versicherer sind eigentlich verpflichtet, nach dem 21. Dezember nur noch Unisex-Tarife anzubieten. Allerdings hat der Bundesrat das entsprechende Gesetz erstmal auf Eis gelegt.

Was gegen die Verwirrung hilft.

Wer jetzt eine Versicherung brauche, sollte sie auch abschließen, empfiehlt Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. „Kunden sollten sich von dieser Situation nicht verunsichern lassen“,

Allerdings müssten Verbraucher bei Vertragsschluss genau hinsehen. „Man sollte nachfragen, ob es nun ein neuer Unisex- oder noch ein alter Bisex-Vertrag ist“, so Kleinlein. Außerdem sei ein Vergleich wichtig. Denn die Konditionen zwischen alten und neuen Vertragsbedingungen können durchaus unterschiedlich sein.

Die Unisex-Tarife sollen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aber definitiv zum 21. Dezember kommen. Denn die geschlechtsneutralen Tarife werden von der EU verlangt. Da Europarecht gegenüber deutschem Recht einen sogenannten Anwendungsvorrang genieße, müssten die Unisex-Tarife angeboten werden.

Bietet ein Unternehmen nach dem Stichtag dennoch einen Tarif zu den alten Konditionen an, müsste der Vertrag nach Ansicht von Kleinlein dennoch gelten. „Die Versicherung müsste sich dann eigentlich an die zugesagten Konditionen halten.“ Allerdings komme es immer auf den Einzelfall an.

Der Bundesrat hatte das Gesetz zur Einführung der Unisex-Tarife ausgebremst, weil darin auch die geplanten Abschläge bei Überschussbeteiligungen von Lebensversicherungen festgeschrieben werden sollen.

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