Vollmacht über den Tod hinaus hebt Erbnachweis auf

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Bei der Abwicklung des Nachlasses erübrigt sich ein Erbnachweis, wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus erteilt wurde. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen: 20 W 168/11).

Wer normalerweise, also ohne die sogenannte transmortale Vollmacht, über den Nachlass verfügen will, könne das nur mit einem Erbnachweis. Das besagt das Urteil, auf das die Notarkammern der neuen Bundesländer hinweisen. Das gelte auch dann, wenn die Beerdigung mit dem Geld des Verstorbenen bezahlt werden soll. Die transmortale Vollmacht beschleunige und vereinfache die Nachlassabwicklung.

Das Gericht gab mit dem Urteil einem Mann Recht, der eine transmortale Vollmacht hatte und nach dem Tod seiner Vollmachtgeberin ihr Haus an ihre Erben übertragen wollte. Der vom Grundbuchamt verlangte Erbnachweis war nach Ansicht der Frankfurter Richter nicht notwendig.

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