Vorfälligkeitsentschädigung besser überprüfen lassen

Leipzig (dpa/tmn) - Das Darlehen soll früher zurückgezahlt werden. Kunden zahlen dann meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Experten raten, diese immer zu prüfen, denn nicht immer ist sie gültig.

Zahlen Kunden ein Darlehen vorzeitig zurück, müssen sie dafür in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung darf die Bank oder Sparkasse selbst festlegen. Verbraucher sollten eine solche Forderung aber besser prüfen lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen. Denn nicht immer ist sie wirklich rechtens.

So verlangte etwa ein Geldinstitut von einer Kundin eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 5300 Euro. Bei der Überprüfung des Vertrages wurde festgestellt, dass der aufgenommene 50 000 Euro-Festzinskredit nicht durch ein Grundpfandrecht abgesichert war. Daher könne der Kunde in diesem Fall seinen Vertrag nach Ablauf von sechs Monaten nach vollständigem Empfang des Darlehens und unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auflösen, erklären die Verbraucherschützer. Eine Vorfälligkeitsentschädigung sei hier vorgesehen. Die Kundin musste daher den Betrag nicht bezahlen.

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