Was der neue „Perso“ kann

Ausweis: Groß wie eine Scheckkarte und mit viel Technik: Im November kommt das Dokument.

Berlin. Der neue digitale Personalausweis löst am 1. November den bisherigen Ausweis ab. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der digitale Personalausweis wird im Regelfall für Bürger ab 16 Jahren ausgestellt. Für Jugendliche unter 16 Jahren können Eltern Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion ("eID-Funktion") beantragen. Zuständig ist die Personalausweisbehörde des Wohnortes. Eine Umtauschpflicht für alte Ausweise besteht nicht, sie bleiben gültig bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist möglich.

Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro. Ihr Ausweis bleibt zehn Jahre lang gültig. Unter 24-Jährige zahlen 22,80Euro - ihr Ausweis läuft schon nach sechs Jahren ab.

Er hat drei Funktionen: Er dient wie bisher als Ausweis für hoheitliche Aufgaben, zum Beispiel bei Polizei- oder Grenzkontrollen. Zweitens kann er nun auch als Identitätsnachweis im Internet, zum Beispiel beim Online-Shopping oder bei Behördengängen im Netz, eingesetzt werden. Drittens kann man mit der Plastikkarte auch digitale Dokumente wie Anträge oder Verträge rechtsverbindlich "unterschreiben" - das heißt digitale Signatur.

Zwar können zwei Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden. Die Abgabe ist aber freiwillig.

Neben dem neuen "Perso" benötigt der Bürger, wenn er die Online-Ausweisfunktion nutzen will, ein Lesegerät, Treibersoftware und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN). Der Nutzer gibt die Datenübertragung aber erst mit Eingabe der PIN frei.

Zum Beispiel beim Abholen im Bürgeramt. Es besteht aber keine Pflicht, sie zu nutzen, stellt Bundesinnenminister Thomas de Maizière klar: "Wer möchte, benutzt seinen neuen Ausweis genauso wie seinen alten." In diesem Fall bleibt die Funktion deaktiviert. Sie lässt sich aber nachträglich für sechs Euro aktivieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband rät, die Funktion sofort freischalten zu lassen, auch wenn man sie vorerst nicht nutzen möchte.

Wer sie nutzen will, muss ein Signaturzertifikat erwerben und dieses auf seinen Ausweis laden. Die Karte mit dem Zertifikat dient dann als elektronische Unterschrift für Dokumente.

Ja. Wer den Ausweis verliert, sollte die "eID-Funktion" sofort bei der ausstellenden Behörde sperren lassen - oder die Hotline 01801/33 33 33 anrufen. Zum Sperren wird ein Kennwort benötigt, das bei der Ausstellung des Ausweises festgelegt wird.

Der Chip im Ausweis ist per Funk im Nahbereich auslesbar. Die Bundesregierung versichert aber, dass die Daten bestens geschützt seien: Wer Daten auslesen wolle, brauche eine Berechtigung in Form eines Zertifikats. Wichtiger aber noch: Ohne aktives Zutun des Inhabers, also die Eingabe der PIN, bliebe der Zugang zu den Daten auf dem Ausweis-Chip versperrt.

Verbraucherschützer sehen die Sicherheitsfrage differenzierter. Zwar müsse sich ein Anbieter vom Staat ein Zertifikat besorgen. Dieser prüfe jedoch nicht die Seriosität des Unternehmens. Abzocker könnten gewissermaßen staatlich zertifiziert agieren. Außerdem gebe es kein Kopplungsverbot: So könnte ein Anbieter für die Nutzung seiner Dienste die Freigabe aller im Ausweis hinterlegten Daten verlangen - und diese dann für andere Zwecke weiterverwenden.

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