Wenn Geschwister erben - Streit ums Elternhaus eskaliert schnell

München (dpa/tmn) - Wenn Mutter und Vater gestorben sind, sind die Kinder beim Erbe auf sich gestellt. Das macht manches noch schwieriger. Vor allem, wenn sich die Geschwister über ihr Elternhaus einigen müssen.

Wenn Kinder eine Immobilie von ihren Eltern erben, ist Streit oft programmiert. Denn anders als zum Beispiel bei Aktien oder Bargeld lassen sich Häuser oder Wohnungen nicht immer problemlos aufteilen. „Und der Normalbürger hat sein Geld häufig in einer Immobilie angelegt“, sagte Paul Grötsch, Geschäftsführer des Deutschen Forums für Erbrecht. Gibt es keine testamentarische Festlegung, müssen sich die Erben einigen.

„Erbengemeinschaften sind immer sehr schwierig“, sagte Grötsch. „Die Frage ist dann: Will man vermieten, verkaufen, oder will ein Erbe in der Immobilie wohnen?“ In der Regel sei die einfachste Lösung, Haus oder Wohnung zu verkaufen und die Kaufsumme zu teilen. „Es ist allerdings oft der Wille der Eltern, dass eines der Kinder das Haus übernimmt“, erklärte Grötsch.

Wenn eines der Kinder einzieht und die anderen auszahlen muss, stelle sich immer das Problem, wie sich der Wert der Immobilie ermitteln lässt. „Man kann versuchen, sich auf eine Summe zu einigen“, erläuterte Grötsch - oder darauf, einen Sachverständigen den Wert bestimmen zu lassen. Eine andere Möglichkeit ist, das Haus zum Verkauf anzubieten. So bekomme man einen Anhaltspunkt, welcher Preis für die Immobilie zu erzielen ist.

Ein Weg, das Erbe aufzuteilen, sei dann: Das Geschwisterteil, das das Haus bekommt, nimmt ein Darlehen auf, um mit diesem Geld den oder die anderen auszuzahlen. „Das Darlehen ist ja gut abgesichert durch das Haus, und die Zinsen sind zur Zeit sehr günstig“, sagte Grötsch.

Komplizierter wird der Erbfall, wenn ein Geschwisterteil schon im Haus wohnt - und möglicherweise Geld hineingesteckt hat. „Solche Investitionen sind tatsächlich ein Problem“, betonte Grötsch. Denn dadurch wird sein Erbanteil nicht erhöht. Es gibt dann nur einen vom Erbrecht unabhängigen Anspruch, der sich meist nur mit großem Aufwand durchsetzen lässt.

Solange sich die Geschwister grün sind, sei das Thema meist kein Problem. „Aber es ist natürlich schwer zu beantworten, wie groß die Wertsteigerung ist, die auf der Investition beruht. Das ist eine extrem schwierige, streitanfällige Frage“, sagte Grötsch. „Eigentlich ist es zwingend nötig, sich vorher darüber zu verständigen.“

Ähnlich ist es, wenn ein Geschwisterteil bereits in der Immobilie mietfrei gewohnt hat, die die Kinder gemeinsam erben. Wenn die anderen Erben dem zwar zugestimmt haben, aber für den Erbfall nicht ausdrücklich vereinbart wurde, wie das zu behandeln ist, sei auch das sehr streitanfällig. Das heißt: Auch in diesem Fall sollte möglichst frühzeitig eine eindeutige Vereinbarung getroffen werden.

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