Arzt muss über seltene OP-Risiken informieren

Koblenz (dpa/tmn) - Jede OP ist ein Risiko, aber einige Komplikationen treten nur sehr selten auf. Dennoch muss der Arzt auch über Ausnahmefälle informieren. Insbesondere, wenn es um dauerhaft bleibende Folgeschäden geht.

Auch über seltene Risiken muss ein Arzt den Patienten vor einer Operation aufklären. Das gilt insbesondere dann, wenn die möglichen Risiken erheblich sind. So hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden (Az.: 5 U 496/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Geklagt hatte eine Patientin, die nach einer zahnärztlichen OP einen dauerhaft bleibenden Nervenschaden erlitten hatte. Zwar enthielt der Aufklärungsbogen den Hinweis auf das Risiko einer Nervenschädigung. Daraus habe die Patientin jedoch nicht schließen können, dass der Schaden eventuell dauerhaft bestehen bleibt.

Das Gericht erklärte sein Urteil damit, dass der Dauerschaden zwar ein seltenes Risiko sei, aber - falls er eintrete - das Leben besonders tiefgreifend beeinträchtige. Deshalb muss der Arzt auch über die statistisch eher unwahrscheinlichen Risiken informieren.

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